Hausordnung der Internate

Hausordnung der Internate des Heinrich-Heine-Gymnasiums
(Stand: Januar 2022)

 pdf Hausordnung der Internate

 

 

Diese Hausordnung ergänzt die Wohnheimordnung (Landesverordnung über die Benutzung der mit Schulen verbundenen staatlichen Schülerwohnheime vom 22. April 1978). Sie wird von den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Sorgeberichtigten schriftlich anerkannt.

 

Wir freuen uns, dass du den Weg zu uns gefunden hast!

Die Internate des Staatlichen Heinrich-Heine-Gymnasiums Kaiserslautern sind eine Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauses sind bemüht, dir ein „zweites Zu-hause“ zu bieten, sie begleiten dich in deinem Schul- und Trainingsalltag. Du sollst dich in der Wohngemeinschaft wohl fühlen. Voraussetzungen dafür sind gegenseitige Achtung, Höflichkeit, Rücksichtnahme und Ehrlichkeit gegenüber deinen Mitmenschen (Siehe auch Leitbild der Internate!).
Damit du dich sicher und geborgen fühlen kannst, hat die Internatsgemeinschaft ein umfangreiches Schutzkonzept erstellt, welches du auf der Homepage (www.hhg-kl.de)
einsehen kannst.

Dein Leben im Internat sowie deine Freizeitgestaltung, werden weitgehend durch dich in Zusammenarbeit mit den Pädagoginnen und Pädagogen selbst gestaltet.

 

Voraussetzung für eine endgültige Aufnahme in unser Internat ist es, dass du eine 1-wöchige Probezeit erfolgreich absolvierst!

 

Mitverantwortung

Das Gemeinschaftsleben erfordert die Bereitschaft, Mitverantwortung zu übernehmen. Das Gremium, das dir die Möglichkeit bietet mitverantwortlich an den Belangen des Internates mitzuarbeiten, ist das Internatsparlament. Die Internatsbewohnerinnen und -bewohner wählen Schülerinnen und Schüler ihres Vertrauens, die als Mitglieder des Internatsparlamentes die Interessen der Internatsschülerinnen und Internatsschüler vertreten. Das Internatsparlament wird von den zuständigen Pädagoginnen und Pädagogen unterstützt.

 

Tagesablauf

Aufstehen musst du spätestens zwischen 6.45 Uhr und 7.15 Uhr. Die Nachtruhe ist bis 6.30 Uhr einzuhalten. Nach deiner Morgentoilette (Waschen etc.) und Aufräumen des Zimmers (Vergiss nicht dein Bett zu machen!) nimmst du dein Frühstück gemeinsam mit deinen Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern in der Mensa ein. Beim Frühstück musst du bis spätestens 7.40 Uhr sein. Die Teilnahme am Frühstück ist Pflicht (Ausnahme: Volljährige). Im Krankheitsfall bist du verpflichtet, dies den zuständigen Pädagoginnen und Pädagogen bis spätestens 7.30 Uhr zu melden.

 

Vormittagsöffnung der Internate

Das Internat I ist immer geöffnet. Wenn du eine Freistunde hast, kannst du dich dort aufhalten. Wirst du während des Unterrichts krank, meldest du dich dort bei der diensthabenden Pädagogin beim diensthabenden Pädagogen. Die Internate II, III und IV sind am Vormittag geschlossen.

 

Krankheitsfall

Im Krankheitsfall musst du einen Arzt aufsuchen. Die Arztbescheinigung muss in den zuständigen Schulsekretariaten (für die Sportschüler ist das Sportsekretariat zuständig) abgegeben werden. Anschließend sollst du dich in deinem Zimmer aufhalten. Krankheiten, die eine mehrtägige Genesung erfordern, musst du zu Hause auskurieren.

 

Infektionskrankheiten

Wenn du an einer ansteckenden Krankheit leidest, musst du bis zu deiner Genesung dem Internat fernbleiben. Auf Verlangen musst du ein ärztliches Attest vorlegen, in welchem bescheinigt wird, dass du gesund bist. Generelle Attestpflicht besteht bei Erkrankungen, die unter § 34 des Infektionsschutzgesetztes aufgeführt werden (u.a. Mumps, Masern, Keuchhusten, Covid-19 etc.) sowie auch Kopflausbefall.

 

Mensa-Verpflegung

Um dein leibliches Wohl kümmern sich das Personal in der Mensa.  Der Speiseplan kann auf der HHG Homepage abgerufen werden und ist durch Aushänge ersichtlich. In der Mensa gilt eine gesonderte Mensaordnung.

 

Essenszeiten

Frühstück:              7.00 Uhr –   7.50 Uhr, Einlass bis 7.40 Uhr
Mittagessen:          12.10 Uhr – 14.30 Uhr
Abendessen:         18.00 Uhr – 20.50 Uhr, Einlass bis 20.40 Uhr

 

Besuchszeit

Besuchszeit im Internat ist von 13.00 Uhr bis spätestens 21.00 / 22.00Uhr. Deine Besucherinnen und Besucher müssen sich bei den diensthabenden Erzieherinnen bzw. Erziehern anmelden.

 

Ausgangs- und Nachtruhezeiten

Die Ausgangs- und Nachtruhezeiten erfährst du hier.

 

Ordnung in Zimmern, Gemeinschaftsräumen und Korridore im Internat

Achte darauf, dass dein Zimmer stets in einem ordentlichen Zustand ist.
Möchtest du deine Zimmerwände dekorieren, verwende bitte nur feine Nägel/Nadeln oder Reisbrettstifte ohne Widerhaken. Durch einen Teppich oder Bettvorleger wird dein Zimmer wohnlicher.
Damit das Reinigungspersonal die Fußbodenreinigung durchführen kann, musst du ihn aber jeden Morgen auf einen Stuhl legen.
Für die Reinigungsarbeiten in deinem Zimmer und die Grundordnung in den Sanitärräumen bist du selbst verantwortlich. An einem Tag in der Woche ist ein verbindlicher Reinigungstag festgelegt.
Derjenige, der die Gemeinschaftsräume benutzt, ist für die Sauberkeit und Ordnung in diesen Räumen zuständig.

 

Beschädigungen

Solltest du einen Schaden feststellen, melde diesen deinem zuständigen Erzieher bzw. deiner diensthabenden Erzieherin, damit dieser behoben werden kann. Das Bekleben und Bemalen von Einrichtungsgegenständen, Türen, Wänden und Fliesen ist untersagt.
Für Schäden, die du verursacht hast, müssen du oder deine Eltern (bei Minderjährigen) aufkommen.

 

Schmutzwäsche

Deine Schmutzwäsche sollst du in einem eigenen Wäschekorb oder Wäschesack aufbewahren!
Diese kannst du im Internat gegen eine Gebühr waschen und trocknen.

 

Zimmermobiliar

Das Umstellen und Mitbringen von Möbeln ist untersagt.

 

Sportgeräte

Dein Sportgerät sollst du an deiner Sportstätte oder dem dir zugewiesenen Platz aufbewahren. Fahrräder, die als Sportgerät genutzt werden, können im Internat nicht abgestellt werden. Alle anderen Fahrräder können in den vorgesehenen Räumlichkeiten im Internat abgestellt werden. Das Deponieren von Sportgeräten in deinem Internatszimmer muss im Vorfeld mit der zuständigen Erzieherin bzw. dem zuständigen Erzieher abgesprochen werden.
Das Benutzen von Skateboards, Fahrrädern und Inlinern ist nur mit entsprechender Schutzkleidung erlaubt.

 

Sicherheit und Brandschutz  

Elektrische Geräte sind nur zugelassen, wenn sie folgende
Prüfzeichen aufweisen:CE, GS, VDE, ENEC, oder BG PRÜFZERT.
Offenes Licht (Kerzen, Räucherstäbchen etc.), gefährliche und leicht entzündliche Materialien (Feuerwerkskörper, Chemikalien etc.) sowie Küchen- und Heizgeräte (Toaster, Tauchsieder, Wasserkocher, Entsafter etc.) darfst du in deinem Zimmer nicht betreiben.

 

Energiesparmaßnahmen

Beim Verlassen deines Zimmers sollst du das Licht sowie alle elektrischen Geräte (Musikanlage, Computer, Ladegeräte etc.) ausschalten. Bei den Heimfahrten musst du zusätzlich die Stecker aus der Steckdose ziehen.
Es dürfen nur Kühlschränke betrieben werden mit mindestens der Effizienzklasse A!

 

Telefongespräche und Telefonnummern

Telefongespräche werden nur in Ausnahmefällen vermittelt.

Schule          : 0631/201040
Internat I      : 0631/2010418
Internat II      : 0631/2010417
Internat III    : 0631/2010419 oder 20104215
Internat IV    : 0631/20104216 oder 20104217
Fax Schule   : 0631/2010423
Fax Internat  : 0631/2010425
Faxkosten    : 5 Cent / Seite

 

Öffnungszeiten

Sonntag ab 17.00 Uhr - Freitag bis 17.00 Uhr
An Abreisetagen vor verlängerten Wochenenden (Mo. – Do.) bis maximal 21.00 Uhr.

 

Wochenendaufenthalt
(siehe Merkblatt „Wochenendöffnung der Internate“ bzw hier).

 

Ab- bzw. Anreise

Am Abreisetag sollst du bis spätestens 17.00 Uhr abgereist sein.
Die Anreise kann nach 17.00 Uhr und rechtzeitig vor deiner Nachtruhezeit oder zwischen 7.00 Uhr und 7.45 Uhr des ersten Unterrichtstages erfolgen. Nach allen Ferien kannst du bereits ab 15:00 Uhr anreisen. Ist dir eine rechtzeitige Rückkehr nicht möglich, musst du unverzüglich die diensthabende Erzieherin bzw. den diensthabenden Erzieher telefonisch davon unterrichten!
Hast du dich am Wochenende verletzt oder es kündigt sich eine Krankheit an, so suche bitte noch am Heimatort einen entsprechenden Arzt auf.

(Bitte keine Internatsanreise!)

 

Verbote, sonstige Regelungen

Rauschmittel – Rauchen:

Rauschmittel, Drogen, Alkohol (incl. alkoholfreies Bier, Sekt etc.), Energydrinks und Waffen aller Art sind strengstens verboten. Das Rauchen im Internat und auf dem Schul- bzw. Internatsgelände ist nicht gestattet.

 

Mediennutzung:

Fernseher und Musikanlagen darfst du nur in Zimmerlautstärke betreiben.
Während der Nachtruhezeiten müssen diese Geräte ausgeschaltet sein. Druckwerke, Computer- und Videospiele, sowie Medieninhalte mit radikalem, rassistischem, gewaltverherrlichenden oder pornographischem Inhalt sind nicht erlaubt.
Das Verwenden von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen ist nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person gestattet.
Die Regeln zur Mediennutzung in den Internaten sind dieser Hausordnung als Anhang beigefügt bzw hier ersichtlich.

 

Sexuelle Handlungen:

Sexuelle Handlungen sind in den Internaten und auf dem gesamten Schul- und Internatsgelände verboten.

 

Handynutzung:

5. Klassen:             Täglich 1 Stunde
6. Klassen:             Tägliche Abgabe der Handys zur Nachtruhezeit.
Auch für ältere Schülerinnen und Schüler sind die Zeiten der Handynutzung in Absprache mit den Erziehungs- bzw. Sorgeberechtigten modifizierbar (z.B. bei Leistungsabfall in der Schule durch exzessive Handynutzung)

 

 

Einwohnermeldeamt:

Beim Einzug in das Internat wirst du beim Einwohnermeldeamt mit Nebenwohnsitz angemeldet. Beim Auszug aus dem Internat bist du für deine Abmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt selbst verantwortlich.

Tierhaltung:

Das Halten von Tieren im Internat ist untersagt.

 

Kraftfahrzeuge/Parken:

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Schul- bzw. Internatsgelände ist nicht gestattet. Eine Ausnahme besteht bei den Ab- und Anreisetagen zum Be- und Entladen.

Elektroroller/Elektro-Scooter dürfen nur außerhalb des Internats- bzw. Schulgeländes abgestellt werden. Es ist sicherzustellen, dass weder die Zufahrt zur Schule bzw. dem Internat noch Fußgänger oder Straßenverkehr behindert werden.

 

Schlüssel- und Transpondervergabe / Verlust:

Dir wird ein Schrank- und Zimmerschlüssel nur gegen ein Pfandgeld übergeben!
Die dir übergebenen Schrank- und Zimmerschlüssel musst du bei Verlust oder Beschädigung durch Bezahlung der Nachfertigungskosten ersetzen.

 

Ausgang aus dem Internat / Verlassen des Schulgeländes:

Du musst jedes Verlassen des Schul- bzw. Internatsgeländes der diensthabenden Erzieherin bzw. dem diensthabenden Erzieher anzeigen.

 

Schwimmbadbesuch:

Schwimmen oder Baden darfst du nur in öffentlichen Badeanstalten und nur dann, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung deiner/deines Sorgeberechtigten vorliegt. (→ Siehe: Badeerlaubnis)

 

Persönliche Wertgegenstände:

Für die sichere Aufbewahrung von Geld- und Wertgegenständen bist du selbst verantwortlich. Du hast die Möglichkeit deine Wertsachen im dafür vorgesehen Schließfach in deinem Zimmer zu deponieren.
Die Schul- bzw. Internatsleitung übernimmt keine Haftung!

 

Zimmeraufsicht und Kontrollen:

Zimmer- und Schrankkontrollen können durch die zuständigen Erzieherinnen und Erzieher jederzeit durchgeführt werden.

 

Versicherungen:

Haftpflicht-, Unfallversicherung und eine Gesundheitsuntersuchung sind Aufnahmevoraussetzungen für das Internat. Über das Internat besteht keinerlei Versicherungsschutz!

 

Nichteinhaltung der Hausordnung:

Verstöße gegen die Hausordnung können durch erzieherische Maßnahmen geahndet werden. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann die sofortige Verweisung aus dem Internat erfolgen!