Mediennutzung in den Internaten / Anhang zur Hausordnung

Für die Nutzung aller unterschiedlichen Medien, ist die Einhaltung der „Jugendschutzgesetze“ und die „FSK für Medien“ grundsätzliche Voraussetzung.

 

Diese Medienordnung ist Teil der Hausordnung und beinhaltet dessen Regelung.

 

TV – Nutzung im Gruppenraum

Nur nach Absprache mit dem Erzieher möglich.

Privater TV – Zugang

 

Ist ab 16 Jahren, oder ab der Oberstufe möglich und muss schriftlich beantragt werden. Über den Antrag entscheiden die zuständigen Erzieher im Team.

Private Computer, Tablets, etc.

 

Internetzugang von 5. Klasse bis  zum 14. Lebensjahr

Der Internetzugang ist ausschließlich über die internatseigenen Computer möglich.

Jeder zugangsberechtigte Internatsschüler erhält einen Benutzernamen und ein Passwort.

Die „freie“ Internetnutzung (Zeiten) ist in jedem Internat gesondert geregelt.

Die schulische Internetnutzung, an den internatseigenen Computern, ist jeder Zeit auf Anfrage möglich.

 

Die Nutzung eines privaten Computers (Internetanschluss im Zimmer) ist ab dem 15. Lebensjahr möglich (PC, Tablet, Netbook, Laptop, usw.).

Der private Besitz von Internetzugängen unterliegt der Gestattung und Kontrolle der Erziehungsberechtigte/ Volljährige. Die Nutzung dieses privaten Internetzuganges im Internat unterliegt dieser Medienordnung und der Nutzungsordnung.

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Grundsätzliches

 

Alle Regeln erfolgen unter Beachtung der schulischen Leistungen, dem Verhalten und der Einschätzung des Internatbewohners durch die Erzieher.

 

Da keine Kontrolle der Medien  möglich ist, weisen wir ausdrücklich

daraufhin, dass auch den Erziehungsberechtigten eine wichtige Pflicht zur Unterstützung eines jugendgerechten Umgangs mit diesen Medien im Internat zukommt.

 

 

Kaiserslautern, 1.1.2018

 

 

Die Mediennutzung der Internate als PDF Download >> hier <<.

Die Nutzungsordnung als PDF Download >> hier <<.